[ Auszug: Gibt der Pächter den gepachteten Gegenstand nach der Beendigung des
Pachtverhältnisses nicht zurück, so kann der Verpächter für die Dauer der
Vorenthaltung al ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]